
09. März 2026
Spela Hercog
Volljährige Kinder in Therapie

Viele Eltern und Angehörige empfinden Erleichterung, wenn ein erwachsenes Kind eine Psychotherapie beginnt. Gleichzeitig entstehen oft neue Sorgen: Geht es ihm oder ihr wirklich besser?, Bekomme ich wichtige Dinge nicht mit?, Warum darf der Therapeut mir nichts sagen?
Diese Unsicherheit kann sehr belastend sein. Der folgende Artikel soll erklären, wie Angehörige sich in dieser Situation selbst unterstützen können und warum therapeutische Schweigepflicht so wichtig ist.
Sorgen um ein erwachsenes Kind sind normal
Eltern bleiben Eltern – auch wenn Kinder längst erwachsen sind. Sorge, Mitgefühl und der Wunsch zu helfen hören nicht einfach auf. Gerade wenn psychische Belastungen im Raum stehen, fühlen sich viele Angehörige hilflos oder ausgeschlossen.
Wichtig ist:
Diese Gefühle sind verständlich und kein Zeichen von Kontrollbedürfnis oder Misstrauen. Sie zeigen Verbundenheit und Fürsorge.
Was Angehörige für sich selbst tun können
Auch wenn Sie keinen direkten Einblick in die Therapie haben, gibt es Möglichkeiten, gut für sich selbst zu sorgen:
- Die eigene Rolle klären
Als Eltern oder Angehörige sind Sie nicht Therapeut:in. Ihre wichtigste Rolle ist die einer stabilen, respektvollen Bezugsperson. Das bedeutet nicht, Probleme lösen zu müssen, sondern präsent zu sein. - Gesprächsangebote machen – ohne Druck
Sätze wie
„Wenn du reden möchtest, ich bin da“
oder
„Du musst mir nichts erzählen, aber ich höre dir gern zu“
schaffen Sicherheit. Entscheidend ist, dass das erwachsene Kind selbst entscheidet, was es teilen möchte. - Eigene Grenzen ernst nehmen
Sorgen können viel Energie kosten. Es ist erlaubt – und wichtig – auf die eigene psychische Gesundheit zu achten, Pausen zu machen und sich Unterstützung zu holen. - Eigene Beratung in Anspruch nehmen
Viele Angehörige profitieren von:
- Angehörigenberatung
- Elternberatung für Erwachsene Kinder
- Eigener Psychotherapie oder Coaching
Das ist kein Zeichen von Versagen, sondern von Verantwortung.
Warum Psychotherapeut:innen nicht mit Eltern sprechen dürfen
Ein häufiger und schmerzhafter Punkt ist das Schweigen der Therapeutin oder des Therapeuten gegenüber den Eltern. Dieses Schweigen ist jedoch kein Zeichen von Ablehnung, sondern ein zentraler Bestandteil professioneller Psychotherapie.
Die Schweigepflicht ist gesetzlich geregelt.
Psychotherapeut:innen dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten keinerlei Informationen weitergeben – auch nicht an Eltern, Partner:innen oder enge Angehörige.
Das gilt unabhängig davon:
- wie groß die Sorge ist
- wie eng die Beziehung ist
- ob die Eltern die Therapie finanzieren
Warum ist das so wichtig?
- Psychotherapie braucht einen geschützten Raum
- Patient:innen müssen offen sprechen können, ohne Angst vor Weitergabe
- Autonomie und Selbstverantwortung erwachsener Menschen werden gewahrt
Nur so kann Therapie wirksam sein.
